Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.
Der Rechtsanspruch ab 2026
Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung zusteht. Der Rechtsanspruch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern sowie die Bildungschancen verbessern.
Sachsen kann den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule bis 2030 umsetzen
Grundsätzlich wird im Freistaat Sachsen das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter durch eine Kooperation von Kindertageseinrichtungen (Hort) und Schule abgesichert, welches durch abgestimmte standortspezifische Ganztagesangebote unterstützt und ergänzt werden kann. In Sachsen haben fast alle Grundschulen Ganztagesangebote.
»Sachsen hat genügend Plätze und Fachkräfte, um den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter bis 2030 umzusetzen«, macht Kultusminister Christian Piwarz deutlich.
Schon jetzt liegen die Betreuungsquoten der Hortkinder in Sachsen deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Während die Ganztagesbeteiligung laut Bildungsbericht 2022 im Westen lediglich 47 Prozent betrug, lag sie in Sachsen schon bei knapp 87 Prozent.
»Mit unserem Betreuungsangebot in Sachsen erleichtern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jede Familie erhält auf Wunsch einen Platz in der Kinderkrippe, im Kindergarten oder Hort. Das ist in anderen Bundesländern alles andere als selbstverständlich«, so Piwarz.
Im Elementarbereich gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bereits seit 1. August 2013. In Sachsen wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllt, wenn auch nicht immer in der Wunsch-Einrichtung.
Mehr Personal
Der Personalbedarf im Hortbereich wird sich im Vergleich zum Stand 2023 bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 um etwa 200 Vollzeitstellen erhöhen.
Die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher wurden in Sachsen stetig erweitert. So befinden sich in diesem Schuljahr 2021/2022 insgesamt rund 1.000 Schülerinnen und Schüler mehr in einer Erzieherausbildung als noch im Schuljahr 2017/2018. Auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in berufsbegleitender Ausbildung hat sich seither erhöht. Schüler und Schülerinnen in berufsbegleitender Ausbildung haben bereits mit Beginn ihrer Ausbildung einen Teilzeit-Arbeitsvertrag mit dem Träger der Einrichtung und sind entsprechend dem Arbeitsumfang in der Kita tätig. Seit 2013 stehen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter auch Krippen, Kindergärten und Horten, jährlich rund 2.000 Absolventen zur Verfügung.
Betreuungsqualität
Neben genügend Betreuungsplätzen ist auch die Betreuungsqualität entscheidend. So hat sich deutschlandweit der Anteil der Kita-Teams, dessen sozialpädagogisch qualifiziertes Personal auf Fachschul- oder Berufsfachschulniveau durch akademisch qualifizierte Fachkräfte erweitert wurde, in den vergangenen Jahren deutlich vergrößert. Im Jahr 2022 betrug der Anteil dieser Teams bundesweit ca. 37 Prozent. Der Freistaat Sachsen liegt mit 71 Prozent akademisch erweiterten Teams an der Spitze vor Hamburg (60 Prozent) sowie Thüringen und Hessen (53 bzw. 51 Prozent). Auch hat in Sachsen mehr Kita-Personal einen Fachschulabschluss als Erzieher als im Bundesvergleich. So liegt der durchschnittliche Anteil von Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen bundesweit bei rund 64 Prozent, in Sachsen sind es ca. 75 Prozent. Neben den staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern mit Fachschulabschluss ist auch der Anteil der Hochschulabschlüsse angestiegen. Im Jahr 2023 betrug dieser Anteil in Sachsen 11,8 Prozent. Hinzu kommt, dass ergänzend zur Hortbetreuung in Sachsen auch noch Ganztagesangebote an den Grundschulen existieren.
Der 2015 gestartete Qualitätsentwicklungsprozess hat in nun schon sechs Schritten zu einem Personalzuwachs von durchschnittlich 18,5 Prozent gegenüber der Rechtslage 2015 geführt. Die Schlüssel für die Arbeit mit den Kindern liegen aktuell bei 1:5 (Kinderkrippe), 1:12 (Kindergarten) und 0,9:20 (Hort). Hinzugekommen sind auch zusätzliche Schlüssel für mittelbare pädagogische Tätigkeit und zusätzliches Personal für die Arbeit mit den Kindern. Details zur aktuellsten Anpassung gibt es hier.
Die Schlüsselverbesserungen sowie die Gewährung von Vor- und Nachbereitungszeit führten zu einem Personalzuwachs von knapp 4.900 Vollzeitstellen in den sächsischen Kitas mit zusätzlichen Jahreskosten von insgesamt 252 Millionen Euro. Die Fachkräfte in allen Einrichtungsarten haben damit mehr Zeit für die Kinder und die Begleitung ihrer Entwicklung.
Ziel ist es, diesen Prozess fortzuführen. Personal, das wegen der aktuell sinkenden Geburtenzahlen frei wird, soll in den Einrichtungen gehalten werden.
»Wenn wir die Qualität der Bildung im Kindergarten und Hort weiter stärken wollen, sollten wir an dem Personaltableau in den Kindertageseinrichtungen festhalten und den Rückgang der Kinderzahlen als demografische Rendite nutzen. Das kommt direkt unseren Kindern zugute, denn es ermöglicht eine individuellere Förderung«, so Kultusminister Christian Piwarz, der betonte, dass es dazu auch eine Verständigung mit den Kommunen als Träger der Kindertageseinrichtungen geben muss.
Bereits jetzt haben die Kinderzahlen in den Krippen fast überall abgenommen. Auch im Kindergartenbereich machen sich geringere Aufnahmezahlen schon vielerorts bemerkbar. Nach der 8. Regionalisierten Bevölkerungsprognose wird die Zahl der unter 6-Jährigen weiter zurückgehen – bis 2025 um knapp zehn Prozent im Vergleich zu 2022. Für 2024 wird mit einem Rückgang der Gesamtzahl in Kindertagesbetreuung aufgenommener Kinder gerechnet. So eingesparte Mittel sollen in die weitere Qualitätsverbesserung investiert werden.
Bundesmittel
Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich in zwei Finanzierungstöpfe: den Beschleunigungstopf (750 Mio. Euro) und den Basistopf (2,75 Mrd. Euro).
Die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Beschleunigungstopf endete am 31. Dezember 2022. Die Bereitstellung der Mittel erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Beschleunigung der Verbesserung ganztägiger Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Dem Freistaat Sachsen standen hieraus Bundesmittel von 37,4 Millionen Euro zur Verfügung. Aus diesem Budget wurden 448 Vorhaben im Umfang von 34 Millionen Euro gefördert. Hierbei handelte es sich beispielsweise um die Neugestaltung und Erweiterung von Außengeländen in Horten und Grundschulen, die Erweiterung von Betreuungskapazitäten durch Schaffung zusätzlicher Gruppenräume in Horten und Sanierungsmaßnahmen für ein besseres Lernklima in Grundschulen (Schall- und Sonnenschutz).
Zahlen
Am 1. April 2023 wurden in den 3.067 Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horte) in Sachsen insgesamt 322.754 Kinder betreut. Davon besuchten 141.075 Kinder den Hort.
Sachsen wendete 2023 rund 880 Millionen Euro zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort) und der Kindertagespflege für die Betreuung der Kinder meist ab dem ersten Lebensjahr bis zum Ende der vierten Klasse auf. Für 2024 sind ca. 918 Millionen Euro vorgesehen. Damit haben sich die Ausgaben von 2014 bis 2024 mehr als verdoppelt.