Hauptinhalt

Schullaufbahn

Ziele der Schullaufbahnberatung

Mit der Schulaufbahnberatung sollen die Eltern bei ihrer Entscheidung unterstützt werden, ob sie ihr Kind oder ihre Kinder nach dem Ende der Grundschule an einer Oberschule oder an einem Gymnasium anmelden. Falls bei der Schülerin oder dem Schüler sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, werden die Eltern im Rahmen der Schullaufbahnberatung zur geeigneten Förderschulart oder zur Integration in der Regelschule beraten.

Beteiligte an der Schullaufbahnberatung

Die Schullaufbahnberatung führen in der Regel durch:

  • Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
  • Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer
  • Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschule oder später der weiterführenden Schularten

durch. Darüber hinaus können die Eltern auch von Schulreferentinnen oder Schulreferenten des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung beraten werden.

Verbindliche Zeitpunkte Schullaufbahnberatung

Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 3 wird ein erstes Beratungsgespräch zum Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers mit den Eltern durchgeführt. Im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erfolgt das zweite Beratungsgespräch mit den Eltern. Dabei wird den Eltern die voraussichtlich geeignete Schulart für die Schülerin oder den Schüler mitgeteilt. Auf Wunsch der Eltern wird ein individuelles Beratungsgespräch durch die weiterführenden Schulen und ggf. berufsbildenden Schulen gegen Ende des ersten Halbjahres der Klassenstufe 4 angeboten.

Darüber hinaus ist es jederzeit auf Anfrage möglich, Gespräche mit den Lehrkräften über den Leistungsstand zu führen.

Die Schullaufbahnberatung wird an Oberschule und Gymnasium fortgeführt. So erhalten alle Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 6 an der Oberschule eine Bildungsempfehlung und am Gymnasium eine Schullaufbahnempfehlung.

zurück zum Seitenanfang